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Fragen und Antworten

Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen. Solltet ihr hier nicht fündig werden, wendet euch bitte direkt an eure FVH-Geschäftsstelle.

Keine Fischereierlaubnis für den Mittellandkanal erhalten?

Wir bestellen für alle aktiven FVH-Mitglieder Gastkarten für den Mittellandkanal (MLK) direkt beim Anglerverband Niedersachsen e.V. (AVN). Dieser verschickt die Erlaubnisse als Mail über Hejfish, oder diese werden direkt in euren Hejfish-Account eingespielt. Bitte daran denken, ihr müsst für den MLK eine Fangmeldung an den AVN/Hejfish schicken! Sonst gibt es im Folgejahr keine Papiere für den MLK.
Wir bestellen immer zum Ende des Monate MLK-Karten beim AVN. Das betrifft Neuaufnahmen und Mitglieder bei denen die Daten nicht aktuell waren. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr eure Daten beim FVH immer aktuell haltet!
Hier findet ihr Infos zum MLK: https://www.av-nds.de/angeln/verbandsgewaesser/mittellandkanal/

Ich habe noch keine FVH-Fischereierlaubnis bekommen?

Das kann an verschiedenen Gründen liegen:

  • Du hast deinen Betrag noch nicht gezahlt
  • Der Nachweis deiner Fischerprüfung liegt nicht vor
  • Deine Anschrift/Mailadresse ist nicht aktuell
  • Du bist gesperrt worden
  • oder deine Papiere sind in der Post verloren gegangen

Wo finde ich die AVN-Betragsmarke?

Deine AVN-Betragsmarke findest du in der ersten Ausgabe eines jeden Jahres der „FVH-Aktuell“ oder im Beipackzettel zu deiner FVH-Fischereierlaubnis.

Bitte ausschneiden und in deinen AVN Ausweis einkleben.

Ich kann nicht am Arbeitsdienst teilnehmen. Was ist zu tun?

  •  Sollte dein Termin noch in der Zukunft liegen, so melde dich bitte, spätestens eine Woche vor deinem Termin, direkt auf der Geschäftsstelle. Am besten du ruft uns an. Dann können wir gleich einen neuen Termin raussuchen. Geht aber auch per Mail.
  • Wenn du kurzfristig nicht am Arbeitsdienst teilnehmen kannst (z.B. krankheitsbedingt, der Chef lässt dich arbeiten, oder ein anderer wichtiger Grund), dann melde dich bis spätestens zum Mittwoch nach deinem Termin auf der Geschäftsstelle. Ab dem auf den Termin folgenden Donnerstag ist eine nachträgliche Verlegung nur noch gegen ein Attest möglich.
  • Wenn du dauerhaft deinen Arbeitsdienst nicht leisten kannst/möchtest, kannst du die auch dauerhaft (gegen die in der GWO festgelegten Gebühr) befreien lassen. Hier ist allerdings keine jährliche Änderung möglich! Das musst du der Geschäftsstelle mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende für das darauffolgende Jahr mitteilen.

Hier könnte Ihre Frage beantwortet werden

Dafür müssen Sie einfach Ihre Frage an die Geschäftsstelle schicken, sollte diese Frage häufig auftauchen, dann stellen wir die Antwort hier ein.

Wir bemühen uns stets alle Fragen fachgerecht und kompetent zu beantworten. Schreiben Sie uns daher gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Kontakt

0511 880054
gs@fvhannover.de

Vorteile für jeden Angler

Beim Fischereiverein Hannover e.V. können Sie sofort angeln, die Fischerprüfung muss jedoch innerhalb eines Jahres abgelegt und der Geschäftsstelle gemeldet werden. Vorbereitungskurse, auch für Fliegenfischen, werden vom FVH mehrmals jährlich zu reduzierten Gebühren für Mitglieder angeboten.

Werden Sie Mitglied

Öffnungszeiten

Di – Fr: 10:00 – 12:00 Uhr
Di – Mi: 14:00 – 16:00 Uhr
Do: 16:00 – 18:00 Uhr

Kontaktdaten

T: +49 511 880054
F: +49 511 9886384
gs@fvhannover.de

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